AGB

§ 1 Allgemeines

(1) OSNA-BOX, eine Firma der Hagensieker GbR, Tecklenburger Str. 69d, 49078 Hasbergen, (im nachfolgenden: Anbieter) bietet über die Website www.osna-box.de die Überlassung von Containern als Lagerfläche an.

(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle derartigen Verträge, die vom Anbieter mit dem Kunden abgeschlossen werden.

§ 2 Registrierung und Vertragsabschluss

(1) Der Kunde muss sich auf der Website registrieren und mit seinen Daten ein Konto erstellen. Er muss dieses Konto durch ein Passwort schützen: Für die sichere Verwahrung dieses Passworts und den Folgen bei Verlust oder Weitergabe ist der Kunde verantwortlich.

(2) Der Kunde muss alle Änderungen seiner Daten zeitnah bekanntgeben.

(3) Die angebotenen Leistungen auf der Website verstehen sich als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und sind daher für den Anbieter unverbindlich. Mit der Bestellung über die Website gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zu den Bedingungen dieser AGB ab. Der Vertrag kommt mit Buchungsbestätigung des Anbieters zustande.

§ 3 Vertragsgegenstand „Container“

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden einen Container als Lagerraum zur Verfügung.

(2) Die vermieteten Container sind nicht beheizt.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, sich über die Eigenschaften des Containers vollumfänglich zu informieren und sicherzustellen, dass die einzulagernden Güter für die Einlagerung in den Container geeignet sind.

(4) Der Anbieter gewährt dem Kunden ein Recht auf Nutzung des Containers unter Einhaltung der Rechten und Pflichten dieses OSNA-BOX -Vertrages sowie der gesetzlichen Regelungen.

§ 4 Alternativer Container

(1) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Umbauten, nötige Reparaturen) hat der Anbieter das Recht, den Kunden aufzufordern, innerhalb von einer gesetzten Frist (i.d.R. 14 Tagen) den Container zu räumen und die gelagerten Sachen in einem vom Anbieter zugewiesenen alternativen Container zu verbringen.

(2) Falls der Kunde die Frist fristlos verstreichen lässt oder ein schnelleres Handeln zwingend notwendig ist, ist der Anbieter berechtigt, den Container zu öffnen und die dort gelagerten Sachen in einen Ersatzcontainer zu verbringen. Im Falle der nicht fristgerechten Räumung durch den Kunden erfolgt die Räumung des Anbieters auf Kosten des Kunden.

(3) Falls die Sachen in einem Ersatzcontainer eingelagert sind, bleibt der bestehende OSNA-BOX-Vertrag zu den gleichen Bedingungen bestehen. Ein Anspruch auf einen erneuten Wechsel des Containers hat der Kunde nicht.

§ 5 Zulässige Nutzung

(1) Die Gebrauchsüberlassung erfolgt ausschließlich zu Lagerzwecken. Der Kunde verpflichtet sich, den Container ausschließlich zu diesem Zweck zu nutzen. Jegliche andere Form der Nutzung, wie z.B. zu Wohnzwecken, zur Durchführung von Arbeiten, als Veranstaltungsort, als Postadresse oder Unternehmenssitz etc. ist untersagt. Auch die nur vorübergehende Nutzung des Containers zum Aufenthalt von Personen ist untersagt.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, den Container nur so zu nutzen, dass hieraus keine Umweltschäden und keine Gefahren für Rechtsgüter des Anbieters und Dritter entstehen können.

Das Einbringen folgender Gegenstände ist insbesondere verboten:

  • Wertgegenstände, wie Bargeld, Sparbücher, Schmuck, Wertpapiere;
  • Lebensmittel und verderbliche Waren, sofern diese nicht so verpackt sind, dass sie gegen einen Befall geschützt sind, keine Schädlinge anziehen und selbst im Falle des Verderbens keinerlei Auswirkungen auf das Betriebsgebäude des Anbieters oder von anderen Kunden eingebrachte Gegenstände haben können;
  • Jede Art von Lebewesen (tot oder lebendig);
  • Gefährliche Gegenstände, insbesondere leicht entflammbare Materialen (Gase, Farben, Benzin, Öl, Lösungsmittel); Waffen, Munition, Sprengstoff und andere explosive Stoffe; Chemikalien, radioaktive Materialien, biologische Kampfstoffe, Giftmüll, Asbest oder sonstige potentiell gefährliche Materialien;
  • Gegenstände, die üblichen Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsschwankungen nicht standhalten;
  • Gegenstände und Materialien, welche durch störende Gerüche, Rauch, Lärm oder andere Emissionen den Anbieter oder Dritte beeinträchtigen können;
  • Abfallstoffe, wie etwa Sondermüll;
  • alle Gegenstände oder Stoffe, deren Besitz nach den gültigen Rechtsvorschriften nicht allgemein gestattet ist;
  • alle Gegenstände, die geeignet sind, den Betrieb des Anbieters und/oder den anderen Kunden Schaden zufügen können.

(3) Der Kunde lagert ausschließlich Sachen ein, die in seinem Eigentum stehen oder über die er verfügungsberechtigt ist.

(4) Pro Quadratmeter Lagerfläche darf ein Höchstgewicht von 500 kg nicht überschritten werden.

(5) Das Lagergut muss zu den Seitenwänden zu Belüftungszwecken einen Mindestabstand von 10cm einhalten, zum Dach muss ein Mindestabstand von 20cm gewährleistet sein.

(6) Jegliche bauliche Veränderung oder sonstige Veränderung am Container sind untersagt. Dies gilt vor allem für die Anbringung von Farbe oder Befestigungen an den Wänden und Decken.

(7) Der Kunde ist zudem für die ordnungsgemäße Sauberhaltung des gesamten Geländes verantwortlich. Die Entsorgung von Müll oder ähnlichem ist untersagt.

(8) Auf dem Gelände gelten die Regeln der StVO. Schrittgeschwindigkeit ist für motorisierte und nicht motorisierte Fahrzeuge fest vorgeschrieben. Rauchen ist auf dem gesamten Areal strengstens untersagt.

§ 6 Vertragsdauer

(1) Der OSNA-BOX-Vertrag wird auf die im Vertrag geregelte Dauer befristet geschlossen und endet automatisch mit Ende der Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

(2) Sollte eine Räumung nicht erfolgt sein, wird der Vertrag automatisch um die vorherige vereinbarte Vertragsdauer verlängert, sofern der Kunde keine andere Vertragsdauer ausgewählt hat.

(3) Ist der Kunde mit Zahlungspflichten aus oder im Zusammenhang mit dem OSNA-BOX-Vertrag in der Höhe von mindestens einer Monatszahlung für mehr als 60 Tage in Verzug, so endet der Vertrag automatisch ohne dass eine Kündigung erforderlich ist.

(4) Dem Anbieter steht ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Dieser Grund kann sich insbesondere aus erheblichen Vertragsverletzungen oder aus einem Verstoß der zulässigen Nutzung (§ 4) ergeben, sofern der Kunde die Vertragsverletzung trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Anbieter nicht beseitigt.

§ 7 Zahlung

(1) Der Kunde hat das im Vertrag geregelte Entgelt für die Vertragsdauer (§ 5) zzgl. Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe an den Anbieter zu zahlen. Die Fälligkeit tritt mit dem ersten Tag der Buchungsperiode ein und ist mittels Bankeinzug oder Kreditkarte zu bezahlen. Im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch den Anbieter, hat der Kunde keinen Anspruch auf eine Voll- oder Teilrückzahlung des Entgelts.

(2) Im Falle eines Zahlungsverzugs durch den Kunden steht dem Anbieter ein Zurückbehaltungsrecht an den eingebrachten Sachen zu. Der Anbieter kann den Zugang zum Container solange verweigern, bis der Rückstand vollständig beglichen ist. Zudem ist der Anbieter berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und zusätzlich für jede Mahnung eine Gebühr von 5,00 € zu erheben. Dem Anbieter steht der Nachweis frei, dass die Mahnkosten für den Anbieter geringer gewesen sind.

(3) Der Kunde hat dem Anbieter sämtliche durch Widerruf und Nichteinlösung von Lastschriftverfahren entstehenden Aufwendungen und Kosten der Bank unverzüglich zu ersetzen.

(4) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Rechnungen und etwaige Gutschriften ausschließlich in digitaler Form zugestellt werden.

§ 8 Kaution

(1) Der Kunde leistet bei Abschluss des OSNA-BOX-Vertrages eine Zahlungssicherheit in Höhe von zwei Monatszahlungen. Die Kaution dient als Sicherheit für alle Ansprüche aus diesem OSNA-BOX-Vertrag.

(2) Der Anbieter zahlt dem Kunden für die Zahlungssicherheit keine Zinsen. Eine Aufrechnung der Kaution mit der letzten Monatszahlung durch den Kunden ist unzulässig.

(3) Die Kaution wird dem Kunden innerhalb von vier Wochen nach Räumung und Rückgabe des Containers und nach Begleichung aller Forderungen aus diesem OSNA-BOX-Vertrag rückerstattet.

§ 9 Aufrechnungsverzicht

Auf das Recht der Aufrechnung, Minderung und Zurückbehaltung verzichtet der Kunde, soweit dies gesetzlich zulässig ist und soweit nicht mit rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Forderungen die vorgenannten Rechte geltend gemacht werden.

§ 10 Übernahme und Sicherung

Der Kunde verpflichtet sich, den Container bei Übernahme umgehend zu kontrollieren und etwaige Schäden, Verunreinigungen oder Anzeichen für Feuchtigkeit dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Unterbleibt eine Mitteilung des Mieters am selben Tag, gilt das Mietobjekt als in vertragsgemäßem Zustand übernommen. Erfolgt diese Mitteilung nicht, gilt der Container als in vertragsgemäßem Zustand übernommen.

(1) Der Anbieter sagt zu, dass das Lagerabteil grundsätzlich zu Verwahrungszwecken gemäß den Bestimmungen und Einschränkungen dieses Vertrags geeignet ist; der Kunde bestätigt dies hiermit. Darüber hinaus wird eine bestimmte Nutzbarkeit oder Beschaffenheit nicht zugesagt.

(2) Bei Beginn des Vertragsverhältnisses ist der Container mit einem Zahlenschloss ABUS 145/30 von OSNA-BOX verriegelt. Mit der Buchungsbestätigung, welche dem Kunden per E-Mail zugeschickt wird, erhält der Kunde den entsprechenden Zahlencode zum Öffnen des Containers. Der Kunde ist verpflichtet, das Zahlenschloss für die Dauer des Vertragsverhältnisses gegen ein mitgebrachtes Schloss oder ein im Container vorhandenes Vorhängeschloss ABUS 64TI/60 von OSNA-BOX auszutauschen. OSNA-BOX haftet nicht für die Beschaffenheit des Vorhängeschlosses. Für die Dauer des Vertragsverhältnisses ist der Kunde verpflichtet den Container mit dem mitgebrachten oder dem vorliegenden Vorhängeschloss zu sichern. Der Kunde ist für das korrekte Verschließen verantwortlich. OSNA-BOX verfügt über keinen Zugang zum Container.

(3) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde verpflichtet, das mitgebrachte oder vorhandene Vorhängeschluss wieder durch das ursprüngliche Zahlenschloss von OSNA-BOX zu ersetzen. Das vorhandene Vorhängeschloss von OSNA-BOX und die beiden Schlüssel müssen vom Kunden wieder in dem Container deponiert werden.

§ 11 Untervermietung

Eine Untervermietung ist untersagt.

§ 12 Haftung

(1) Schadensersatzansprüche des Kunden gleich welcher Art, einschließlich solcher aus vorvertraglichem Bereich und unerlaubter Handlung, sind beschränkt auf Fälle vorsätzlicher und grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch den Anbieter oder einer seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit – auch seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen – haftet der Anbieter nur, wenn dadurch eine ihm obliegende Kardinalpflicht evident verletzt wird. Durch eine Kardinalpflicht wird die Erfüllung einer vertraglichen Pflicht und deren ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und der Vertragspartner vertraut regelmäßig darauf. In solchen Fällen ist die Haftung des Anbieters beschränkt auf die typischerweise entstehenden vorhersehbaren und unmittelbaren Schäden. Sonstige Haftungsbeschränkungen des Anbieters bleiben unberührt.

(3) Eine Haftung nach Maßgabe der Ziffern (1) und (2) des Anbieters ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn Schäden durch natürliche bzw. witterungsbedingte Ursachen, wie bspw. Feuer, Wasser, Schnee, Schwamm usw. verursacht werden, sofern die Schäden nicht durch grob fahrlässige Vernachlässigung des Containers durch den Anbieter entstanden sind. Dazu gehört auch, dass der Anbieter es trotz rechtzeitiger Anzeige und Aufforderung des Kunden, unterlassen hat, die Mängel zu beseitigen. Die weitergehende Haftung des Anbieters gem. § 536a BGB wird ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit beruht. Die Haftung des Anbieters gem. § 536d BGB bleibt unberührt.

(4) Störungen des Gebrauchs am Container durch andere Kunde oder Dritte (z.B. Straßensperrungen) begründen keinen Mangel am Gebrauch des Containers. Etwas anderes ergibt sich nur, wenn diese Störungen aufgrund grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes vom Anbieter zu vertreten sind.

(5) Der Kunde haftet für jede schuldhafte Beschädigung des Containers sowie sämtlicher zum Container gehörenden Anlagen und Einrichtungen, die der Kunde, seine Angehörigen, seine Mitarbeiter oder sonstige Personen verursachen, die auf seine Veranlassung mit dem Container in Berührung kommen.

(6) Dem Mieter ist bekannt, dass das Mietobjekt einen bauartbedingten Witterungsschutz bietet. Der Mieter erkennt diesen Zustand des Vertragsobjektes als vertragsgerecht an. Schäden, die bauartbedingt am Lagergut durch das Vertragsobjekt nicht vermieden werden können, sind daher nicht durch OSNA-BOX zu ersetzen. Mithin haftet OSNA-BOX für diese Schäden nicht.

(7) Dem Kunden ist bekannt, dass das Grundstück, auf dem sich der Container befindet, mit einem Zaun versehen ist. Zudem ist das Gelände durch eine Toranlage mit Zugangscode und einer Videoüberwachungsanlage mit zeitweiser Aufschaltung ausgestattet. Diese Videoüberwachungsanlage ist jedoch nicht in der Lage, das Grundstück zu jeder Zeit umfassend zu erfassen. Außerdem ist dem Kunden bekannt, dass der Container nicht über eine einbruchssichere Verschlussvorrichtung oder Alarmanlage verfügt.

(8) Dem Kunden ist bekannt, dass für das gesamte Areal kein Winterdienst besteht. Den Anbieter trifft diesbezüglich keine Verkehrssicherungspflicht.

§ 13 Versicherung

Der Kunde verpflichtet sich, die eingebrachten Sachen gegen Entwendung, Beschädigung, Verlust, usw. in ausreichender Höhe zu versichern. Dem Kunden ist bekannt, dass der Anbieter eine solche Versicherung zugunsten des Kunden nicht abgeschlossen hat und dafür nicht haftet.

§ 14 Rückgabe

(1) Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Container in dem Zustand (besenrein und fleckenfrei) zurückzugeben, in dem er sich bei Beginn des Vertragsverhältnisses befand.

(2) Wird der Container in einem nicht vertragsgemäßen Zustand zurückgegeben, so wird dem Kunden eine angemessene Frist zur Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustands gesetzt.

(3) Sollte eine fristgerechte Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustands nicht erfolgen, ist der Anbieter berechtigt sich eines geeigneten Dritten zu bedienen und die anfallenden Kosten dem Kunden in Rechnung stellen.

§ 15 Betreten des Containers

Dem Anbieter oder von ihm Beauftragten ist das Betreten des Containers aus wichtigem Grund jederzeit, ansonsten nach rechtzeitiger Ankündigung, gestattet. Ein wichtiger Grund könnte hier gegeben sein, wenn der Anbieter begründet annehmen kann, dass der Kunde unzulässige Gegenstände in dem Container lagert und/oder diesen vertragswidrig nutzt (§ 4).

§ 16 Gerichtsstand

Es gilt deutsche Recht. Gerichtsstand ist Osnabrück.

§ 17 Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, anfechtbar oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Vielmehr soll an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine solche treten, die dem ursprünglichen Parteiwillen in wirtschaftlicher Hinsicht weitgehend entspricht. Dasselbe soll gelten, wenn eine regelungsbedürftige Vertragslücke offenbar wird.

§ 18 Belehrung Widerrufsrecht

(1) Widerrufsrecht

Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Vertragsabschluss.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde mittels einer eindeutigen Erklärung (per Post versandter Brief oder E-Mail) uns über den Widerruf in Kenntnis setzen. Der Kunde kann nach Belieben dafür das beigefügte Widerrufsformular nutzen.

Für die Einhaltung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

(2) Folgen des Widerrufs

Wenn der Kunde diesen Vertrag widerrufen hat, werden wir ihm alle Zahlungen, die wir von ihm erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. In keinem Fall werden wir dem Kunden wegen der Rückzahlung Entgelte berechnen.

Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistung (Vollzug des OSNA-BOX-Vertrags) während der Widerrufsfrist beginnen soll, hat der Kunde uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachte Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)

An
OSNA-BOX
Averdiekstr. 6a, 49078 Osnabrück
info@osna-box.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossen OSNA-BOX-Vertrag vom

Datum:
Name des/der Kunde:
Anschrift des/der Kunde:
Unterschrift des/der Kunde (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:

(*) Unzutreffendes streichen