Nutzungshinweise

Achten Sie bitte zur optimalen Nutzung der Lagercontainer auf folgende Nutzungshinweise:

  • Nutzen Sie die App oder den persönlichen PIN zum Öffnen des Tores bei der Ein- und Ausfahrt.
  • Tauschen Sie das Zahlenschloss von OSNA-BOX zu Beginn aus und lagern Sie es für die Dauer der Miete im Container
  • Während der Mietzeit nutzen Sie bitte, zur Sicherung Ihres Lagercontainers, das im Container bereitliegende Vorhängeschloss oder bringen Sie gerne ein zusätzliches eigenes Schloss an.
  • Öffnen Sie zuerst die rechte Containertür, anschließend die linke Containertür
  • Bitte halten Sie die in den AGBs festgelegten Einlagerungsbestimmungen ein.
  • Schauen Sie regelmäßig vorbei und nutzen Sie den Besuch zum Lüften des Containers.
  • Achten Sie wegen der Lüftung unbedingt auf die vorgeschriebenen Lagerabstände: Zu den Seiten hin mind. 10 cm und zum Dach hin mind. 20 cm.
  • Lagern Sie unbedingt immer trockenes Lagergut ein.
  • Lagern Sie keine Gegenstände ein, die üblichen Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsschwankungen nicht standhalten.
  • Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Lagergut die maximale Tragfähigkeit des Containers nicht überschreitet: Lagern Sie nicht mehr als max. 5 Tonnen ein!
  • Bitte bringen sie zum Ende Ihrer Mietzeit das ursprüngliche Zahlenschloss von OSNA-BOX wieder an und deponieren Sie das Vorhängeschloss mit beiden Schlüsseln wieder im Lagercontainer.
  • Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Container leer und gereinigt zu übergeben.

Sicherheit der Container

Damit wir absolute Sicherheit in unseren Lagercontainern gewährleisten können, ist die Lagerung bestimmter Gegenstände ausdrücklich verboten:

Wertgegenstände wie Bargeld, Sparbücher, Schmuck oder Wertpapiere

Verderbliche Waren und jede Art von Lebewesen (lebende oder tote)

Gegenstände, die nicht den üblichen Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsbedingungen standhalten können

Gegenstände und Materialien, die den Vermieter oder Dritte durch störende Gerüche, Raum, Lärm oder andere Emissionen beeinträchtigen können

Gefährliche Gegenstände wie leicht leicht entflammbare Materialien (Gase, Farben, Benzine, Öle, Lösungsmittel), Waffen, Munition, Sprengstoffe, Chemikalien, radioaktive Materialien, biologische Kampfstoffe, Giftmüll, Asbest oder andere potenziell gefährliche Materialien

Abfallstoffe wie etwa Sondermüll

Alle Gegenstände oder Stoffe, deren Besitz nicht gemäß gültiger Rechtsvorschriften gestattet ist